Bauexperten Verband Schweiz
℅ Dietrich Treuhand AG
Neugutstrasse 66
8600 Dübendorf

Das Verfahren der Entscheidung

Jeder Antrag und die eingereichten Unterlagen werden durch den BVSwiss® durch Hinzuziehung geeigneter Fachleute geprüft

Vor der abschliessenden Entscheidung werden Sachverständige- resp. der Überprüfungsausschuss durch den BVSwiss® gehört.

Der Ausschuss wird vom BVSwiss® berufen. Die Zusammensetzung besteht aus unabhängigen Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft, nachweislich besonders sachkundige Personen (z.B. zertifizierte Sachverständige/ Bauexperten) und ggf. weiteren besonders sachkundigen und/oder lebenserfahrenen Personen.

 

Erfahrungsgemäss wird die Prüfung sehr zeitnah angesetzt. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Auf Anfrage erhalten Sie jederzeit detailliertere Angaben zum Ablauf der Prüfung.

Grundsätzlich wird dem Bewerber das Ergebnis der Prüfung vorwiegend schriftlich in Form eines Bescheides bekannt gegeben. Auf Wunsch kann die Bekanntgabe auch mündlich in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Die erfolgte Zertifizierung ist vorerst auf höchstens drei Jahre befristet und kann durch einen Antrag nach Ablauf der drei Jahre auf bis zu weitere 3 Jahre verlängert werden.

Ebenso kann die Zertifizierung mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.

Der Antrag der Zertifizierung kann jederzeit zurückgenommen werden.

 

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